Beacon C17
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Jetzt hab ich mal wieder ne Fachfrage... Hat jemand ne Ahnung, ob es bei den Beacons unterschiedliche Intensitäten gibt? Ist mir vorgstern schon aufgefallen, dass es extrem hell rot geblinkt hat bei der C17. Und jetzt gerade halt wieder. Ein mir Bekannter von mir, Kapitän bei Germanwings, konnte mir das leider nicht beantworten... Vielleicht ja hier jemand??
Das Beacon kann man bei jedem Flieger nur Ein- und Ausschalten, da gibt's keine extra Position für Bright oder Dim am Schalter. Ich denke, dass Deine Augen eher noch auf die Dämmerung eingestellt waren und somit das Beacon einfach nur heller wahrgenommen wurde.
Unwahrscheinlich aber nicht unmöglich wäre allerdings, dass die C-17 das Beacon dimmed, sobald die Nav-Lights an sind.
Welche C-17 steht denn da auf dem Hof?
Unwahrscheinlich aber nicht unmöglich wäre allerdings, dass die C-17 das Beacon dimmed, sobald die Nav-Lights an sind.
Welche C-17 steht denn da auf dem Hof?
Sorry, Frage vielleicht falsch gestellt... Das man die nicht dimmen kann war mir klar. Es ging eher darum, ob es quasi "ab Werk" da verschiedene Versionen gibt. So wie Xenon bei den Autos halt, um es mal plump zu beschreiben...
Ist auch jetzt nix, was mir generell bei der C17 aufgefallen wäre (und hab schon einige hier gesehen), sondern jetzt nur bei der heute (und auch als sie vorgestern schon hier war).
Wie gesagt, besagter Kapitän den ich schon gefragt hatte (hatte ihm during txy halt gesagt dass der Flieger gerade auf einem quasi left downwind ist) meinte auch, dass das schon sehr auffällig rot sei, er aber keine Erklärung dafür hätte.
Ist auch jetzt nix, was mir generell bei der C17 aufgefallen wäre (und hab schon einige hier gesehen), sondern jetzt nur bei der heute (und auch als sie vorgestern schon hier war).
Wie gesagt, besagter Kapitän den ich schon gefragt hatte (hatte ihm during txy halt gesagt dass der Flieger gerade auf einem quasi left downwind ist) meinte auch, dass das schon sehr auffällig rot sei, er aber keine Erklärung dafür hätte.
Zuletzt geändert von Martti am 12. Jan 2008 13:45, insgesamt 1-mal geändert.
- D-EMLH Driver
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also soweit ich weiß ist die Voraussetzung für die Beacons lediglich die Farbe rot und blinkend bzw. drehend. Wie stark rot man das macht ist nirgendwo festgelegt. In der Fliegerei sind bei den NAV-Lights und den POSITION-Lights ja momentan LEDs im Trend. Könnte sein dass die C17 auch LEDs als Beacon verwendet und diese daher etwas anders in Farbe und Helligkeit wirken.
Martti, ab dem FY05 (Fiscal year) in diesem Fall 2005 haben alle "neuen" C-17 in der Tat einen erheblich stärkeren beacon, der auch länger flashed.
Also hast Du bei der FY06 die ja diese Woche da war schon richtig gesehen.
Die alten z.b. 00-0185 aus Charleston haben noch alte beacons.
Grüsse
Jochen
Also hast Du bei der FY06 die ja diese Woche da war schon richtig gesehen.
Die alten z.b. 00-0185 aus Charleston haben noch alte beacons.
Grüsse
Jochen
- D-EMLH Driver
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Kann nicht sein Leute. Die weißen Lichter sind die Strobes (Blitzlichter). Die werden oft erst beim Start angemacht und dienen als zusätzliches Warnlicht.
Das Beacon MUSS an sein wenn die Triebwerke laufen und dürfen erst nach dem Abstellen dieser wieder ausgemacht werden.
Beispiel bei Props:
Wenn die Propeller drehen sind sie beinnahe unsichtbar, hat man jetzt noch eine flughafentypische Lärmkulisse kann man als Bodenarbeiter schnell mal durch den Propellerkreis laufen... Bei Sportflugzeugen gabs das schon mit unschönen Ausgängen.
Das Beacon MUSS an sein wenn die Triebwerke laufen und dürfen erst nach dem Abstellen dieser wieder ausgemacht werden.
Beispiel bei Props:
Wenn die Propeller drehen sind sie beinnahe unsichtbar, hat man jetzt noch eine flughafentypische Lärmkulisse kann man als Bodenarbeiter schnell mal durch den Propellerkreis laufen... Bei Sportflugzeugen gabs das schon mit unschönen Ausgängen.
Die DH8 hat ein rotes Beacon, das vor dem Startup angemacht wird. Sobald die Maschine aber auf der Bahn steht, gehen die Strobes an (an den Flügelspitzen sowie auf der Oberseite des Tails) und das rote Drehlicht verschwindet (so habs ich zumindest bis jetzt immer beobachtet). Hab mich auch gewundert, was das soll... denn normalerweise hatte ich da auch was anderes im Hinterkopf, so wie D-EMLH Driver
Ach ja, wo wir gerade bei an und aus sind: Solange das Beacon blinkt, darf niemand an das Hauptfahrwerk gehen und die Bremsklötze unterlegen.
Ach ja, wo wir gerade bei an und aus sind: Solange das Beacon blinkt, darf niemand an das Hauptfahrwerk gehen und die Bremsklötze unterlegen.

- D-EMLH Driver
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Korrekt Flori.
Und nach Durchforsten meiner Luftrecht- und Operational Procedures Ordnern hab ich folgendes gefunden:
1. "Anti-Collision lights on an aircraft must be switched on as soon as the engines are running." Müssen also an sein solange das Flugzeug fähig ist sich aus eigener Kraft zu bewegen.
2. Aus JAR-OPS 1.640:
"Der Luftfahrtunternehmer darf ein Flugzeug nur betreiben, wenn dieses ausgerüstet ist:
a)Für Flüge am Tage:
1)Einer Zusammenstoßwarnlichtanlage
b)für Flüge bei Nacht zusätzlich zu den unter a) genannten Aüsrüstungen:
1)mit Navigations-/Positionslichtern; und
2)mit zwei Landescheinwerfern oder einem einzelnen Scheinwerfer mit zwei getrennt versorgten Leuchtfäden."
3. Luftverkehrsordnung LuftVO
§ 17 Von Luftfahrzeugen zu führende Lichter
(1) Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang haben im Betrieb befindliche Luftfahrzeuge die Lichter nach Anlage 1 zu führen; sie dürfen keine Lichter führen, die mit diesen verwechselt werden können. Wenn es zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist, sind Luftfahrzeuge, die nicht im Betrieb sind, durch die Lichter nach Anlage 1 oder durch andere Lichter von dem Luftfahrzeugführer oder Halter oder den in § 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 genannten anderen Personen kenntlich zu machen.
(2) Das Zusammenstoß-Warnlicht nach § 3 der Anlage 1 ist von in Betrieb befindlichen Luftfahrzeugen am Tage und in der Nacht zu führen. Das Luftfahrt-Bundesamt kann Ausnahmen zulassen.
(2a) Luftfahrzeuge, die auf Flugplätzen nicht aus eigener Kraft rollen, können durch andere Lichter kenntlich gemacht werden; die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden.
4. Anlage 1 LuftVO (zu §17)
§ 3 Zusammenstoß-Warnlicht
(1) Flugzeuge, Drehflügler und Luftschiffe sind mit einem oder mehreren Zusammenstoß-Warnlichtern auszurüsten. Diese sind als Blinklichter so einzurichten und anzubringen, daß sie möglichst aus allen Richtungen zwischen 30° über und 30° unter der Horizontalebene des betreffenden Luftfahrzeugs zu sehen sind, ohne die Sicht des Luftfahrzeugführers und die Sichtbarkeit der Positionslichter zu beeinträchtigen. Die Art der Ausführung wird von dem Luftfahrt-Bundesamt bestimmt. Bei Luftfahrzeugen, die mit Zusammenstoß-Warnlichtern ausgerüstet sind, müssen die in § 2 Abs. 1 beschriebenen Lichter als Dauerlichter eingerichtet sein.
(2) Motorsegler, Segelflugzeuge und Freiballone sind mit einem oder mehreren Zusammenstoß-Warnlichtern nach Absatz 1 oder an deren Stelle mit anderen Mitteln zu einer besseren Erkennbarkeit der Luftfahrzeuge auszurüsten. Das Nähere wird von dem Luftfahrt-Bundesamt geregelt.
(3) Das Luftfahrt-Bundesamt kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 zulassen. Die Ausnahmen können befristet und mit Auflagen verbunden werden.
So dat is ne Menge Holz...
Ob die Dash nun eine der zitierten AUSNAHMEN ist weiß ich ned und muss ich mal beobachten.
Lustigerweiße finde ich auch nichts was die Farbe des Beacons festlegt...
Viele Grüße!
Und nach Durchforsten meiner Luftrecht- und Operational Procedures Ordnern hab ich folgendes gefunden:
1. "Anti-Collision lights on an aircraft must be switched on as soon as the engines are running." Müssen also an sein solange das Flugzeug fähig ist sich aus eigener Kraft zu bewegen.
2. Aus JAR-OPS 1.640:
"Der Luftfahrtunternehmer darf ein Flugzeug nur betreiben, wenn dieses ausgerüstet ist:
a)Für Flüge am Tage:
1)Einer Zusammenstoßwarnlichtanlage
b)für Flüge bei Nacht zusätzlich zu den unter a) genannten Aüsrüstungen:
1)mit Navigations-/Positionslichtern; und
2)mit zwei Landescheinwerfern oder einem einzelnen Scheinwerfer mit zwei getrennt versorgten Leuchtfäden."
3. Luftverkehrsordnung LuftVO
§ 17 Von Luftfahrzeugen zu führende Lichter
(1) Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang haben im Betrieb befindliche Luftfahrzeuge die Lichter nach Anlage 1 zu führen; sie dürfen keine Lichter führen, die mit diesen verwechselt werden können. Wenn es zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist, sind Luftfahrzeuge, die nicht im Betrieb sind, durch die Lichter nach Anlage 1 oder durch andere Lichter von dem Luftfahrzeugführer oder Halter oder den in § 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 genannten anderen Personen kenntlich zu machen.
(2) Das Zusammenstoß-Warnlicht nach § 3 der Anlage 1 ist von in Betrieb befindlichen Luftfahrzeugen am Tage und in der Nacht zu führen. Das Luftfahrt-Bundesamt kann Ausnahmen zulassen.
(2a) Luftfahrzeuge, die auf Flugplätzen nicht aus eigener Kraft rollen, können durch andere Lichter kenntlich gemacht werden; die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden.
4. Anlage 1 LuftVO (zu §17)
§ 3 Zusammenstoß-Warnlicht
(1) Flugzeuge, Drehflügler und Luftschiffe sind mit einem oder mehreren Zusammenstoß-Warnlichtern auszurüsten. Diese sind als Blinklichter so einzurichten und anzubringen, daß sie möglichst aus allen Richtungen zwischen 30° über und 30° unter der Horizontalebene des betreffenden Luftfahrzeugs zu sehen sind, ohne die Sicht des Luftfahrzeugführers und die Sichtbarkeit der Positionslichter zu beeinträchtigen. Die Art der Ausführung wird von dem Luftfahrt-Bundesamt bestimmt. Bei Luftfahrzeugen, die mit Zusammenstoß-Warnlichtern ausgerüstet sind, müssen die in § 2 Abs. 1 beschriebenen Lichter als Dauerlichter eingerichtet sein.
(2) Motorsegler, Segelflugzeuge und Freiballone sind mit einem oder mehreren Zusammenstoß-Warnlichtern nach Absatz 1 oder an deren Stelle mit anderen Mitteln zu einer besseren Erkennbarkeit der Luftfahrzeuge auszurüsten. Das Nähere wird von dem Luftfahrt-Bundesamt geregelt.
(3) Das Luftfahrt-Bundesamt kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 zulassen. Die Ausnahmen können befristet und mit Auflagen verbunden werden.
So dat is ne Menge Holz...
Ob die Dash nun eine der zitierten AUSNAHMEN ist weiß ich ned und muss ich mal beobachten.
Lustigerweiße finde ich auch nichts was die Farbe des Beacons festlegt...
Viele Grüße!
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